AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Catering-, Bewirtungs-, Veranstaltungs- und Lieferleistungen sowie für die Bereitstellung von Servicepersonal, Getränken, Geschirr, Mobiliar, Equipment und sonstigen Zusatzleistungen.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit im Folgenden keine abweichende Regelung getroffen wird.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn GANZONI Finest Catering · Hamburg ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote von GANZONI Finest Catering · Hamburg sind, soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber und die entsprechende Auftragsbestätigung durch GANZONI Finest Catering · Hamburg zustande.
Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen mindestens der Textform, beispielsweise per E-Mail.
Grundlage der Leistungserbringung sind das bestätigte Angebot beziehungsweise die Auftragsbestätigung, die darin angegebene Personenzahl sowie der dort beschriebene Leistungsumfang.
3. Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweils bestätigten Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
Saisonale, marktbedingte oder qualitativ erforderliche Änderungen einzelner Zutaten oder Produkte bleiben vorbehalten, sofern dadurch Charakter, Qualität und Wertigkeit der vereinbarten Leistung nicht wesentlich verändert werden.
Sollte ein vereinbartes Produkt kurzfristig nicht verfügbar sein, ist GANZONI Finest Catering · Hamburg berechtigt, nach Möglichkeit ein qualitativ und preislich gleichwertiges Produkt einzusetzen.
Leistungen, die nicht Bestandteil des bestätigten Angebotes sind und auf Wunsch des Auftraggebers zusätzlich erbracht werden, werden gesondert berechnet.
4. Personenzahl und Änderungen
Die im bestätigten Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung angegebene Personenzahl bildet zunächst die Kalkulationsgrundlage.
Die endgültige Personenzahl ist GANZONI Finest Catering · Hamburg spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
Bis zu diesem Zeitpunkt kann die ursprünglich vereinbarte Personenzahl einmalig um bis zu 10 % reduziert werden, sofern im Angebot keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Eine nach Ablauf dieser Frist mitgeteilte Reduzierung der Gästezahl führt grundsätzlich nicht zu einer Verringerung der vereinbarten Vergütung.
Erhöhungen der Personenzahl werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf die Durchführung zusätzlicher Leistungen besteht nicht.
Durch kurzfristige Erhöhungen entstehende Mehrkosten für Speisen, Getränke, Personal, Equipment, Logistik oder Fremdleistungen werden zusätzlich berechnet.
5. Preise
Es gelten die im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise.
Die Preise verstehen sich entsprechend der jeweiligen Kennzeichnung im Angebot zuzüglich beziehungsweise einschließlich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
Lieferkosten, Personalstunden, Auf- und Abbau, Mietmaterial, Technik sowie weitere Zusatzleistungen werden entsprechend dem bestätigten Angebot beziehungsweise der tatsächlich zusätzlich beauftragten Leistung berechnet.
Liegt der vereinbarte Leistungszeitpunkt mehr als vier Monate nach Vertragsschluss und erhöhen sich nach Vertragsschluss wesentliche, für den konkreten Auftrag relevante Kosten insbesondere für Waren, Energie, Personal oder Fremdleistungen erheblich und nachweisbar, kann eine angemessene Anpassung der hiervon betroffenen Preise im gesetzlich zulässigen Umfang erfolgen.
GANZONI Finest Catering · Hamburg informiert den Auftraggeber über eine solche Preisanpassung und deren wesentliche Gründe rechtzeitig vor der Veranstaltung.
Individuell im Angebot vereinbarte Festpreise oder hiervon abweichende Preisregelungen bleiben unberührt.
6. Zahlungsbedingungen
GANZONI Finest Catering · Hamburg ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
Höhe und Fälligkeit der Anzahlung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
Der verbleibende Rechnungsbetrag ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Veranstaltungen kann eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung bis zum Veranstaltungstermin vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Stornierung durch den Auftraggeber
Eine Stornierung muss mindestens in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Eingang der Stornierung bei GANZONI Finest Catering · Hamburg.
Sofern im individuellen Angebot keine abweichenden Stornierungsbedingungen vereinbart wurden, kann GANZONI Finest Catering · Hamburg bei einer Stornierung folgenden pauschalierten Schadensersatz verlangen:
bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des vereinbarten Auftragswertes
29 bis 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 40 %
14 bis 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 60 %
7 bis 3 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
weniger als 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
Berechnungsgrundlage ist der zuletzt bestätigte Auftragswert.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass GANZONI Finest Catering · Hamburg durch die Stornierung überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.
GANZONI Finest Catering · Hamburg bleibt umgekehrt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer tatsächlicher Schaden entstanden ist.
Bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare oder stornierbare Fremdkosten, insbesondere für speziell bestellte Waren, Fremdpersonal, Mietmaterial, Technik, Locations oder sonstige externe Dienstleistungen, können zusätzlich berechnet werden, soweit diese Kosten nicht bereits durch die jeweilige Stornierungspauschale abgegolten sind.
8. Terminverschiebung
Eine Verschiebung des Veranstaltungstermins stellt eine Änderung des bestehenden Auftrages dar und bedarf der Zustimmung von GANZONI Finest Catering · Hamburg.
Bereits entstandene Kosten sowie nicht mehr stornierbare oder übertragbare Fremdleistungen können dem Auftraggeber berechnet werden.
Soweit betrieblich und organisatorisch möglich, kann GANZONI Finest Catering · Hamburg bereits geleistete Anzahlungen oder entstandene Stornokosten ganz oder teilweise auf einen vereinbarten Ersatztermin anrechnen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
9. Lieferung und Leistungszeiten
Liefer- und Veranstaltungszeiten ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
Bei Lieferungen können insbesondere aufgrund von Verkehr, Straßensperrungen, Wetterereignissen oder anderen von GANZONI Finest Catering · Hamburg nicht zu vertretenden und nicht vorhersehbaren Umständen angemessene zeitliche Abweichungen auftreten.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarte Lieferadresse zum vereinbarten Zeitpunkt erreichbar und eine zur Warenannahme berechtigte Person anwesend ist.
Zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender Zugänglichkeit, außergewöhnlich langer Transport- oder Laufwege innerhalb eines Gebäudes, fehlender beziehungsweise nicht nutzbarer Aufzüge, Wartezeiten oder nachträglich geänderter Lieferbedingungen kann gesondert berechnet werden, sofern diese Umstände bei Auftragserteilung nicht bekannt waren.
10. Veranstaltungsbedingungen und Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber informiert GANZONI Finest Catering · Hamburg rechtzeitig über alle Umstände, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung wesentlich sind.
Hierzu gehören insbesondere Zufahrts- und Parkmöglichkeiten, Ladewege und Aufzüge, Strom- und Wasseranschlüsse, Auf- und Abbauzeiten, Hausordnungen und Sicherheitsbestimmungen, behördliche oder veranstaltungsbezogene Auflagen sowie besondere Anforderungen des Veranstaltungsortes.
Zusätzlicher Aufwand, der aufgrund unvollständiger, verspäteter oder unzutreffender Angaben des Auftraggebers entsteht, kann entsprechend der tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Leistung berechnet werden.
11. Allergien und Unverträglichkeiten
Informationen zu kennzeichnungspflichtigen Allergenen werden nach den gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, GANZONI Finest Catering · Hamburg rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn über bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten von Veranstaltungsteilnehmern zu informieren, sofern hierfür besondere Speisen oder Maßnahmen vereinbart werden sollen.
Trotz sorgfältiger Arbeitsweise kann insbesondere bei der Verarbeitung in einer Küche, in der unterschiedliche Lebensmittel und Allergene verarbeitet werden, ein unbeabsichtigter Kontakt mit Spuren anderer Allergene nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Bei schweren oder lebensbedrohlichen Allergien ist deshalb zwingend eine vorherige individuelle Abstimmung mit GANZONI Finest Catering · Hamburg erforderlich.
12. Speisen nach Ende der Veranstaltung
Für Speisen, die nach Beendigung des vereinbarten Cateringzeitraumes auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers oder dessen Gästen übergeben beziehungsweise mitgenommen werden, geht mit der Übergabe die Verantwortung für sachgerechten Transport, Kühlung, Lagerung und weiteren Umgang auf den Empfänger über.
GANZONI Finest Catering · Hamburg kann die Herausgabe oder Mitnahme von Speisen aus hygienischen beziehungsweise lebensmittelrechtlichen Gründen ablehnen, wenn eine sichere Weiterverwendung nicht gewährleistet erscheint.
Gesetzliche Ansprüche wegen bereits bei Übergabe vorhandener Mängel bleiben hiervon unberührt.
13. Miet- und Leihmaterial
Überlassenes Geschirr, Besteck, Gläser, Mobiliar, Dekoration, Transportbehälter und sonstiges Miet- oder Leihmaterial bleiben Eigentum des jeweiligen Eigentümers beziehungsweise Vermieters.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einem sorgfältigen Umgang mit sämtlichem Miet- und Leihmaterial.
Das Material ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig zurückzugeben beziehungsweise zur vereinbarten Abholung bereitzuhalten.
Fehlende, zerstörte oder über die gewöhnliche Nutzung hinaus beschädigte Gegenstände können entsprechend den tatsächlich erforderlichen Reparatur- oder Ersatzbeschaffungskosten berechnet werden. Alter, Zustand und bisherige Nutzungsdauer des jeweiligen Gegenstandes werden, soweit erforderlich, angemessen berücksichtigt.
Außergewöhnliche Verschmutzungen oder ein über den üblichen Umfang hinausgehender Reinigungsaufwand können nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich berechnet werden.
14. Personal und Veranstaltungsdauer
Personalzeiten werden auf Grundlage der im Angebot vorgesehenen beziehungsweise bestätigten Einsatzdauer kalkuliert.
Verlängert sich die Veranstaltung auf Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund von Umständen aus dessen Verantwortungsbereich, werden zusätzlich erforderliche Personalstunden nach den vereinbarten Stundensätzen beziehungsweise, soweit kein Stundensatz vereinbart wurde, nach den zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Sätzen von GANZONI Finest Catering · Hamburg berechnet.
Angefangene Abrechnungseinheiten werden entsprechend der im Angebot vereinbarten Abrechnungssystematik berechnet.
Tatsächlich zusätzlich anfallende Personal-, Zuschlags-, Transport- oder Logistikkosten, die aufgrund einer vom Auftraggeber veranlassten Verlängerung oder Änderung entstehen, können ebenfalls berechnet werden.
15. Fremdleistungen
Soweit GANZONI Finest Catering · Hamburg auf Wunsch des Auftraggebers Leistungen Dritter vermittelt oder in dessen Auftrag beauftragt, beispielsweise Technik, Mobiliar, Künstler, Locations oder sonstige externe Dienstleister, können ergänzend die Vertrags-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters gelten.
GANZONI Finest Catering · Hamburg weist den Auftraggeber bei der Beauftragung auf solche zusätzlichen Bedingungen hin beziehungsweise macht ihm diese in geeigneter Form zugänglich.
Nicht vermeidbare Stornierungs- oder Änderungskosten solcher Drittanbieter trägt der Auftraggeber, sofern die Stornierung beziehungsweise Änderung aus seinem Verantwortungsbereich erfolgt.
16. Höhere Gewalt
Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger außergewöhnlicher Umstände, die von keiner Vertragspartei zu vertreten sind, nicht oder nur teilweise erbracht werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Parteien werden sich in einem solchen Fall nach Möglichkeit über eine zumutbare Verschiebung, Anpassung oder Ersatzlösung verständigen.
Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene und nicht mehr vermeidbare Fremdkosten werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
17. Mängel
Offensichtliche Mängel oder Fehlmengen sollten GANZONI Finest Catering · Hamburg möglichst unmittelbar bei Lieferung beziehungsweise während der Veranstaltung mitgeteilt werden, damit eine kurzfristige Prüfung und gegebenenfalls Abhilfe ermöglicht werden kann.
Die gesetzlichen Mängel- und Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
18. Haftung
GANZONI Finest Catering · Hamburg haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von GANZONI Finest Catering · Hamburg, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet GANZONI Finest Catering · Hamburg nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
19. Schäden durch Auftraggeber oder Gäste
Der Auftraggeber haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an von GANZONI Finest Catering · Hamburg beziehungsweise von beauftragten Vermietern bereitgestelltem Material, Mobiliar, Equipment oder sonstigen Gegenständen, soweit diese Schäden durch den Auftraggeber, seine Erfüllungsgehilfen oder ihm zurechenbare Personen schuldhaft verursacht wurden.
20. Verbraucherverträge und Widerrufsrecht
Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Widerrufsrecht.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht, soweit eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht eingreift.
Dies betrifft insbesondere Verträge über die Lieferung von Speisen und Getränken sowie weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Freizeitbetätigungen, wenn für die Leistungserbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Soweit im Einzelfall dennoch ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderlichen Informationen und gegebenenfalls eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
21. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von GANZONI Finest Catering · Hamburg.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann Hamburg als Gerichtsstand vereinbart werden.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
GANZONI Finest Catering · Hamburg
E-Mail: mail@ganzoni.de
Telefon: 0162 33 55 293
(Stand September, 2026)